Neue Coronaschutzverordnung ab 28.12.21

Ab Dienstag, den 28.12.21, gilt in NRW für Fitnessstudios die 2G+ Regel. Dies bedeutet, dass bereits vollständig Geimpfte und Genesene Personen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorzeigen müssen. Der Test darf dabei nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Bei Fragen meldet euch bitte telefonisch unter 0213341057

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